Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Nutzung des digitalen Buchungssystems „portal.jugendweihe-sachsen.de“.
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. (Verband) und den Nutzern (Kunden) des digitalen Buchungssystems „portal.jugendweihe-sachsen.de“.
1. Erstellung und Nutzung des Kunden-Account
(1) Die Kunden können durch eine entsprechende Registrierung einen Kunden-Account anlegen. Über ihn haben sie die Möglichkeit, einen Vertrag über die Teilnahme der eigenen Kinder an der Jugendweihe in Sachsen abzuschließen, Veranstaltungen im Rahmen der offenen Jugendarbeit zu buchen, Gästekarten für die Jugendweihefeiern zu erwerben, persönliche Daten zu ändern, getätigte Buchungen sowie Zahlungen einzusehen.
(2) Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-E-Mail nach Abschluss der Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend den Kunden-Account zwischen dem Kunden und dem Ver-band geschlossen.
(3) Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunden Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er den Verband unverzüglich darüber zu informieren.
(4) Der jeweilige Kunden-Account wird kostenfrei bereitgestellt.
(5) Informationen hinsichtlich der den Kunden-Account betreffenden Verarbeitungen von personen-bezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung zu finden.
(6) Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen nach Erstellung des Kunden-Accounts durch eine Kündigungserklärung in Textform (E-Mail) an den Verband beenden mit der Folge, dass der Kunde danach keinen Zugriff mehr auf die im Kunden-Account gespeicherten Daten hat. Die Kündigung kann auch in Schriftform erfolgen. Der Verband empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu kündigen, solange der Kunde den Kunden-Account noch für laufende Verträge und/oder Ansprüche benötigt.
Kündigt der Kunde dennoch, behält sich der Verband vor, den Kunden-Account so lange aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus etwaig geschlossenen Verträgen vollumfänglich erfüllt sind. Jedoch übernimmt der Verband keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.
(7) Der Verband behält sich das Recht vor, den Kunden-Account vorübergehend zu sperren, wenn dieser zu betrügerischen, sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung des Kunden-Account hat der Verband das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 7 Kalendertagen zu kündigen.
(8) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über das digitale Buchungssystem portal.jugendweihe-sachsen.de geschlossenen Verträge, den Erwerb von Leistungen und Gästekarten.
3. Vertragsschluss und Stornierung
(1) Das Angebot für einen Vertragsschluss geht vom Kunden aus, sobald er die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Übersendung der Vertragsbestätigung an den Kunden (E-Mail-Adresse des Kunden-Account) kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verband zustande.
(2) Der Sächsische Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V. gewährt bei Vertragsschluss bis zum:
- 30.06. des Folgejahres eine Ermäßigung auf den vollen Teilnehmendenbetrag von 65,00 EUR;
- 31.10. des Folgejahres eine Ermäßigung auf den vollen Teilnehmendenbetrag von 35,00 EUR;
Für Familien mit geringem Einkommen können auf Antrag an das zuständige Regionalbüro zusätzliche Ermäßigungen gewährt werden.
Auf Leistungen der Jugendarbeit bzw. den Erwerb von Gästekarten zu den Jugendweihefeiern werden keine Ermäßigungen gewährt.
(3) Der Teilnehmendenbetrag beinhaltet folgende Leistungen:
- Feierkosten (Saalmiete, Kulturprogramm, Dekoration, Blumen, Geschenkbuch, Urkunde, GEZ)
- Risikounfallversicherung und Vereinshaftpflichtversicherung;
- Werbe- und Druckmaterial;
- Stützung von Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit;
- Haushalts- und Personalkosten des Vereins;
(4) Soweit beim Erwerb nicht anderweitig vereinbart, ist eine gewerbliche Weiterveräußerung von Leistungen oder Gästekarten nicht gestattet.
(5) Der Verband ist berechtigt, den Erwerb von zusätzlichen Leistungen und Gästekarten so lange zu unterbinden, bis der jeweilige Teilnehmendenbetrag für die Teilnahme an der Jugendweihe lt. Vertrag vollständig bezahlt ist.
(6) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss oder dem Erwerb von Leistungen bzw. Gästekarten eine digitale Rechnung an seine E-Mail-Adresse (siehe Kunden-Account) mit einem Zahlungsziel. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird er maximal einmal an die offene(n) Forderung(en) erinnert. Verstreicht die neue Zahlungsfrist erneut, ohne dass die gebuchte(n) Leistung(en) bzw. bestellten Gästekarten vollständig bezahlt worden, so werden diese ohne weitere Ankündigung sofort storniert.
(7) Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Stornierung des Vertrages zur Teilnahme an der Jugendweihe, so werden folgende Stornokosten berechnet:
- bis 31.12. des Folgejahres: 50 % des vertraglich vereinbarten Teilnehmendenbetrages;
- vom 01.01. bis zum Monatsende Februar des Jugendweihejahres: 75 % des vertraglich vereinbarten Teilnehmendenbetrages;
- ab 01.03. des Jugendweihejahres: 100 % des vereinbarten Teilnehmendenbetrages;
(8) Hat der Kunde zusätzliche Leistungen der Jugendarbeit erworben und diese vollständig bezahlt, so kann er diese bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren und die hierfür ent-richteten Entgelte werden vollständig zurückerstattet.
(9) Bereits käuflich erworbene Gästekarten für die Jugendweihefeiern können nicht zurückgegeben werden.
(10) Auf das Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
(11) Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Verband berechtigt, die Gültigkeit der ur-sprünglichen Veranstaltungsbuchungen bzw. Gästekarten der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe oder eine Rückabwicklung der Buchung bzw. des Erwerbs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Kunden nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Verband die Verlegung der Veranstaltung selbst zu vertreten hat.
4. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular
(1) Der Verband erbringt mit seinen Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendweihe-feiern Dienstleistungen nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Hierfür besteht kein Widerrufsrecht. Jede Veranstaltungsbuchung bzw. jeder Erwerb von Gästekarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
(2) Für alle anderen Verträge gilt die folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., Landesgeschäftsstelle, Großenhainer Straße 88, 01127 Dresden, Fax: +49 351 2198199, E-Mail: info@jugendweihe-sachsen.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerrufsformular
Sächsischer Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V.
Landesgeschäftsstelle
Großenhainer Straße 88
01127 Dresden
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme unseres Kindes/unserer Kinder an der Jugendweihe in Sachsen vom (Datum des Vertragsschlusses) (*).
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars
5. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
(1) Bei einem Kunden bleibt der Verband bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentümer an der Kaufsache.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation, so bleibt der Verband bis zum vollständigen Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentümer an der Kaufsache.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Verhältnis beruht.
6. Haftungsbeschränkungen und Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
(1) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Verband beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Verband nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit ver-ursacht wurden. Dies gilt auch für die Haftung seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7. Schlussklauseln
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Verband ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung an nächsten kommen, die die Vertragsparteien bisher verfolgt haben.